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23 C 173/21•Amtsgericht Bergheim, 2022-02-18, 23 C 173/21
23 C 173/21Court of First InstanceFeb 18, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-18
Aktenzeichen: 23 C 173/21
ECLI: ECLI:DE:AGBM1:2022:0218.23C173.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 23
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 702,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.05.2018 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 124,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.08.2021 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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