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61 M 726/20•Amtsgericht Eschweiler, 2020-11-26, 61 M 726/20
61 M 726/20Court of First InstanceNov 26, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-26
Aktenzeichen: 61 M 726/20
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2020:1126.61M726.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 61
Die Erinnerung der Gläubigerin vom 06.04.2020 gegen den Ansatz der Gebühr nach Ziffer 208 KV zu § 9 GVKostG durch den Erinnerungsgegner in der Kostenrechnung vom 02.04.2020 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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