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107 C 168/21•Amtsgericht Aachen, 2021-07-29, 107 C 168/21
107 C 168/21Court of First InstanceJul 29, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-29
Aktenzeichen: 107 C 168/21
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2021:0729.107C168.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, AG Oberhausen, Az.: 32 H 18/16, trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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