LG Oldenburg, 2025-02-24, 16 O 3207/23

16 O 3207/23Cantonal CourtFeb 24, 2025

Full text

LG Oldenburg — 2025-02-24 — 16 O 3207/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-24

Aktenzeichen: 16 O 3207/23

ECLI: [keine Angabe]

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2025, 25154

Tenor

Tenor: Das Urteil vom 13.01.2025 wird hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt:

  1. 1.Statt

"Klägerin"

muss es richtig heißen:

"Kläger und Widerbeklagter" 2. 2.Statt

"Beklagter"

muss es richtig heißen:

"Beklagter und Widerkläger"

Gründe

GründeDie Berichtigung hinsichtlich der Bezeichnung des Klägers erfolgt auf seinen Antrag gemäß § 319 ZPO wegen einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.

Bei Gelegenheit der Berichtigung ist die ursprünglich von dem Beklagten beantragte, nicht zwingend erforderliche Berichtigung des Rubrums von Amts wegen nachgeholt worden.

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