LSG Niedersachsen-Bremen, 2003-02-28, L 6 B 219/02 U

L 6 B 219/02 USocial Insurance CourtFeb 28, 2003

Full text

LSG Niedersachsen-Bremen — 2003-02-28 — L 6 B 219/02 U — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-28

Aktenzeichen: L 6 B 219/02 U

ECLI: ECLI:DE:LSGNIHB:2003:0228.L6B219.02U.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2003, 20027

Tenor

Tenor: Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 10. April 2002 wird zurückgewiesen.

Gründe

Gründe1Das Sozialgericht hat den Antrag des Klägers, die durch die Anhörung des Sachverständigen Dr. B. verursachten Kosten auf die Staatskasse zu übernehmen, zu Recht abgelehnt. Die Übernahme einer durch ein Gutachten nach § 109 SGG verursachten Kosten auf die Staatskasse ist geboten, wenn es zur Sachaufklärung beigetragen hat. Dieses für die Kostenentscheidung allein maßgebende Kriterium ist im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

2Dies ist der Begründung des angefochtenen Urteils sowie des Beschlusses des Senats gemäß § 153 Abs. 4 SGG vom 28. Februar 2003 - Az: L 6 U 170/02 - zu entnehmen. Entscheidend ist danach, dass sich als Unfallfolgen lediglich die im Durchgangsarztbericht genannte Prellung des linken Unterkiefers sowie eine Prellung und Distorsion des linken Armes feststellen lassen, also Gesundheitsstörungen, die naturgemäß abklingen und nur zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führen. Weitere Unfallfolgen sind jedoch nicht wahrscheinlich, sondern allenfalls möglich. Das Gutachten des Dr. B. lässt demgegenüber eine überzeugende Begründung für die von ihm angenommene chronische Schmerzsymptomatik im Bereich des linken Kiefergelenks und der linken Schulter vermissen.

3Dieser Beschluss kann mit der Beschwerde nicht angefochten werden (§ 177 SGG).

doc_footer

Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.