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11a M 985/16•AG Achim, 2017-03-28, 11a M 985/16
Entscheidungsdatum: 2017-03-28
Aktenzeichen: 11a M 985/16
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2017, 16343
In der Zwangsvollstreckungssache ... wird in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 14.12.2016 das Kind Xxx zu 3/7 unberücksichtigt.
GründeDer Schuldner unterhält das Kind an vier Tagen der Woche im eigenen Haushalt. Dieses Kind Hat somit für diese Tage beim Schuldner einen Unterhaltsanspruch gegen die Mutter.
Dieses ergibt sich aus der Vermögensauskunft des Schuldners vom XX.XX.2016.
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