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1 Qs 280/03•LG Verden, 2003-11-26, 1 Qs 280/03
Entscheidungsdatum: 2003-11-26
Aktenzeichen: 1 Qs 280/03
ECLI: ECLI:DE:LGVERDN:2003:1126.1QS280.03.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2003, 32897
Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Verden hat auf die Beschwerde des Verteidigers XXX vom 9. Juli 2003 und auf die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Verden vom 15. Juli 2003 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck vom 3. Juli 2003 (21 Gs 471/02) durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht XXX, den Richter am Landgericht XXX und Richterin XXX am 25. November 2003 beschlossen :
Tenor: 1. 1.Die Beschwerde des Verteidigers XXX vom 9. Juli 2003 wird auf seine Kosten (§ 473 StPO) als unbegründet verworfen. 2. 2.Die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Verden wird auf Kosten der Landeskasse (§ 473 StPO) als unbegründet verworfen. 3. 3. Die Entscheidung unterliegt keiner weiteren Anfechtung (§ 310 Abs. 2 StPO). 4. 4.Der Beschwerdewert wird für beide Beschwerden auf jeweils bis zu 300,00 EUR festgesetzt.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter: LG Verden - 26.11.2003 - AZ: 1 Qs 279/03
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