LG Verden, 2005-08-22, 6 T 51/05 A

6 T 51/05 ACantonal CourtAug 22, 2005

Full text

LG Verden — 2005-08-22 — 6 T 51/05 A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-22

Aktenzeichen: 6 T 51/05 A

ECLI: ECLI:DE:LGVERDN:2005:0822.6T51.05A.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2005, 42528

verkuendung

In der Beschwerdesache

betreffend das Grundbuch von Beppen Blatt 558

...

Antragstellerin und Beschwerdeführerin,

Verfahrensbevollmächtigte: ...

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Verden am 22.08.2005 ... beschlossen:

Tenor

Tenor: 1. Der Tenor des Beschlusses der Kammer vom 16.06.2005 wird in entsprechender Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens des § 319 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt und lautet nunmehr wie folgt:

Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Achim - Grundbuchamt - vom 04.02.2005 wird aufgehoben.

Ebenso wird in den Gründen unter I., erster Absatz auf S. 1 und vierter Absatz auf S. 2, jeweils die Ortsbezeichnung "Syke" durch die Ortsbezeichnung "Achim" ersetzt.

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