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8 U 53/09•OLG Braunschweig, 2009-06-30, 8 U 53/09
Entscheidungsdatum: 2009-06-30
Aktenzeichen: 8 U 53/09
ECLI: ECLI:DE:OLGBS:2009:0630.8U53.09.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2009, 34803
In dem Rechtsstreit
der V Bauträgergesellschaft mbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin V Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Frank P., straße 7, 38 Braunschweig,
Beklagten und Berufungsklägerin,
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Dr. A & Partner, -Straße , 38 Braunschweig, Geschäftszeichen: -09-ka
gegen
Ing. Friedrich H GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jan-Dieter T und Rolf B, Straße , Peine,
Klägerin und Berufungsbeklagte,
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kapellmann & Partner, Anna- Straße , 10 Berlin, Geschäftszeichen: BD22 D32/11607 (w)
Tenor: Die Rücknahme der Berufung durch die Beklagte hat den Verlust dieses Rechtsmittels zur Folge (§ 516 Abs. 3 ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Wert des Berufungsverfahrens: 16.382,34 EUR.
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