OLG Oldenburg, 2004-03-22, 12 WF 142/03

12 WF 142/03Supreme CourtMar 22, 2004

Full text

OLG Oldenburg — 2004-03-22 — 12 WF 142/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-03-22

Aktenzeichen: 12 WF 142/03

ECLI: ECLI:DE:OLGOL:2004:0322.12WF142.03.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2004, 18611

verkuendung

In dem Rechtsstreit hat der 12. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Oldenburg durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ... sowie die Richter am Oberlandesgericht ... und ... am 22. März 2004 beschlossen :

Tenor

Tenor: Die Verfahren 12 WF 141/03 und 12 WF 142/03 werden miteinander verbunden. Es führt 12 WF 141/03.

Die sofortige Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen den Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Lingen vom 17. November 2003 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Verfahrenspfleger auferlegt.

Beschwerdewert: bis zu 5.500 EUR

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: OLG Oldenburg - 22.03.2004 - AZ: 12 WF 141/03

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