LG Lüneburg, 2025-03-28, 9 S 28/24

9 S 28/24Cantonal CourtMar 28, 2025

Full text

LG Lüneburg — 2025-03-28 — 9 S 28/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-28

Aktenzeichen: 9 S 28/24

ECLI: [keine Angabe]

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2025, 16222

verkuendung

In dem Rechtsstreit

  1. C. K.,
  2. C. K.
  • Kläger und Berufungskläger - Prozessbevollmächtigte zu 1. und 2.: Rechtsanwältin S. T., gegen W.
  • Beklagte und Berufungsbeklagte - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen L. hat das Landgericht Lüneburg – 9. Zivilkammer – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. P. als Einzelrichter am 28.03.2025 beschlossen:

Tenor

Tenor: Das am 04.03.2025 verkündete Urteil wird in den Entscheidungsgründen gem. § 319 ZPO wegen eines Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 3, II. der Satz 2 lautet:

„In der Sache ist die Berufung nicht begründet.“

unterschrift unterschrift_first

Dr. P. Vorsitzender Richter am Landgericht

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Hinweis:Berichtigungsbeschluß zu LG Lüneburg - 04.03.2025 - AZ: 9 S 28/24

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