ArbG Oldenburg, 2014-11-28, 5 Ca 512/14

5 Ca 512/14Labour CourtNov 28, 2014

Full text

ArbG Oldenburg — 2014-11-28 — 5 Ca 512/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-28

Aktenzeichen: 5 Ca 512/14

ECLI: [keine Angabe]

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2014, 42480

Tenor

Tenor: In Sachen …

wird der Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen.

Gründe

GründeProzesskostenhilfe kann nur bewilligt werden, sofern die Klägerin vor Beendigung der Instanz einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat. Vollständig ist der Antrag erst, wenn neben der Erklärung, dass PKH begehrt wird, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt wird. Erst ab Vorliegen eines vollständigen Antrages kann PKH bewilligt werden.

Die Instanz war mit der übereinstimmenden Erledigungserklärung durch die Klägerin am 24.11.2014 beendet.

Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ging hier erst am 25.11.2014 ein - also nach Abschluss der Instanz.

Der Prozesskostenhilfeantrag war daher zurückzuweisen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.