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1 KN 102/20•OVG Niedersachsen, 2023-09-07, 1 KN 102/20
Entscheidungsdatum: 2023-09-07
Aktenzeichen: 1 KN 102/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2023:0907.1KN102.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2023, 47857
Tenor: Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.000 EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG).
Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).
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