projects
15 TaBV 122/18•Hessisches Landesarbeitsgericht 15. Kammer, 2020-03-30, 15 TaBV 122/18
15 TaBV 122/18Labour Court / Chamber 15Mar 30, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-30
Aktenzeichen: 15 TaBV 122/18
Dokumenttyp: Beschluss
Der Tenor der am 29. Oktober 2019 verkündeten Entscheidung wird dahingehend berichtigt, dass als Satz eins eingefügt wird:
„Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. April 2018 – 13 BV 438/17 – wie folgt abgeändert:“
Es handelt sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne einer Auslassung im Tenor, die gemäß § 319 ZPO - nach Gewährung rechtlichen Gehörs - von Amts wegen zu berichtigen ist.
Permalink
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.