6 G 3264/97•VG Frankfurt 6. Kammer, 1998-03-05, 6 G 3264/97
VG Frankfurt 6. Kammer, 1998-03-05, 6 G 3264/97
6 G 3264/97Administrative Court / Chamber 6Mar 5, 1998
Regest
Eine Formulierung "Nur gültig zur Arbeitsaufnahme bei der Firma x" in einer Aufenthaltserlaubnis stellt keine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Aufenthaltserlaubnis dar, sondern bindet das Aufenthaltsrecht nur an einen Zweck, bei dessen Fortfall das Aufenthaltsrecht nicht automatisch erlischt. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190030752
Full text
VG Frankfurt 6. Kammer — 6 G 3264/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-03-05
Aktenzeichen: 6 G 3264/97
ECLI: ECLI:DE:VGFFM:1998:0305.6G3264.97.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Eine Formulierung "Nur gültig zur Arbeitsaufnahme bei der Firma x" in einer Aufenthaltserlaubnis stellt keine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Aufenthaltserlaubnis dar, sondern bindet das Aufenthaltsrecht nur an einen Zweck, bei dessen Fortfall das Aufenthaltsrecht nicht automatisch erlischt.
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