BPV TK 1887/86•Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund), 1987-01-14, BPV TK 1887/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund), 1987-01-14, BPV TK 1887/86
BPV TK 1887/86Administrative CourtJan 14, 1987
Regest
1. Einzelvertragliche Abreden wie die Befristung des Arbeitsverhältnisses oder die Vereinbarung einer kürzeren Arbeitszeit (Teilzeitbeschäftigung) sind der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG entzogen. 2. Die Zustimmungsverweigerungsgründe des § 77 Abs. 2 BPersVG setzen voraus, daß sich der Personalrat mit seiner ablehnenden Stellungnahme im Rahmen der Mitbestimmungstatbestände nach § 75 Abs. 1 oder § 76 Abs. 1 BPersVG hält. 3. Zum Eintritt der Fiktionswirkung gemäß § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG, wenn der Personalrat der Einstellung von Bewerbern deshalb widerspricht, weil nur eine verkürzte Wochenarbeitszeit von 12 Stunden vorgesehen ist (Zulassung der Rechtsbeschwerde im Hinblick auf den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 16.07.1985 - 1 ABR 35/83 -, BB 1986 S. 525). Verfahrensgang nachgehend BVerwG, 14. November 1989, 6 P 4/87, Beschluss Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024446
Full text
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund) — BPV TK 1887/86 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1987-01-14
Aktenzeichen: BPV TK 1887/86
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1987:0114.BPV.TK1887.86.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 69 BPersVG, § 75 BPersVG
Leitsatz
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Einzelvertragliche Abreden wie die Befristung des Arbeitsverhältnisses oder die Vereinbarung einer kürzeren Arbeitszeit (Teilzeitbeschäftigung) sind der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG entzogen.
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Die Zustimmungsverweigerungsgründe des § 77 Abs. 2 BPersVG setzen voraus, daß sich der Personalrat mit seiner ablehnenden Stellungnahme im Rahmen der Mitbestimmungstatbestände nach § 75 Abs. 1 oder § 76 Abs. 1 BPersVG hält.
-
Zum Eintritt der Fiktionswirkung gemäß § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG, wenn der Personalrat der Einstellung von Bewerbern deshalb widerspricht, weil nur eine verkürzte Wochenarbeitszeit von 12 Stunden vorgesehen ist (Zulassung der Rechtsbeschwerde im Hinblick auf den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 16.07.1985 - 1 ABR 35/83 -, BB 1986 S. 525).
Verfahrensgang
nachgehend BVerwG, 14. November 1989, 6 P 4/87, Beschluss
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024446
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