Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat, 1985-12-03, 9 UE 628/85

9 UE 628/85Administrative Court / Division 9Dec 3, 1985

Regest

Einzelfall, in dem die Voraussetzungen für die Übernahme rückständiger Telefonkosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht gegeben sind, weil die Antragstellerin sich selbst helfen könnte, indem sie eine in ihrem Haus befindliche Einliegerwohnung vermietet. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024249

Full text

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat — 9 UE 628/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1985-12-03

Aktenzeichen: 9 UE 628/85

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1985:1203.9UE628.85.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Einzelfall, in dem die Voraussetzungen für die Übernahme rückständiger Telefonkosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht gegeben sind, weil die Antragstellerin sich selbst helfen könnte, indem sie eine in ihrem Haus befindliche Einliegerwohnung vermietet.

Permalink

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.