I OE 60/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1969-09-30, I OE 60/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1969-09-30, I OE 60/67
I OE 60/67Administrative Court / Division 1Sep 30, 1969
Regest
Erklärt ein Kläger gegenüber dem erkennenden Gericht er werde den von ihm geltend gemachten Anspruch "nicht weiterverfolgen" und erklärt er weiter auf die Anfrage des Gerichts, ob er die Klage zurücknehme, er könne keine Klage zurücknehmen, weil der fragliche Anspruch im Wege der Klage nicht geltend gemacht worden sei - wie er irrigerweise annimmt -, so liegt in seiner Erklärung, er werde den Anspruch nicht weiterverfolgen, keine Klagerücknahme vor. Vielmehr mangelt es an einem sachlichen Antrag. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 26. April 1967, III/2 241/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024140
Full text
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — I OE 60/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-09-30
Aktenzeichen: I OE 60/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0930.I.OE60.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Erklärt ein Kläger gegenüber dem erkennenden Gericht er werde den von ihm geltend gemachten Anspruch "nicht weiterverfolgen" und erklärt er weiter auf die Anfrage des Gerichts, ob er die Klage zurücknehme, er könne keine Klage zurücknehmen, weil der fragliche Anspruch im Wege der Klage nicht geltend gemacht worden sei - wie er irrigerweise annimmt -, so liegt in seiner Erklärung, er werde den Anspruch nicht weiterverfolgen, keine Klagerücknahme vor. Vielmehr mangelt es an einem sachlichen Antrag.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 26. April 1967, III/2 241/66, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024140
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.