Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-08-11, VI OE 67/68

VI OE 67/68Administrative Court / Division 6Aug 11, 1969

Regest

1. Einzelfall zur Frage, ob eine Erschließungsanlage endgültig hergestellt ist. 2. Unter einem Grundstück im Sinne des Bundesbaugesetzes ist ein katastermäßig abgegrenzter Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der im Grundbuch unter einer besonderen Nummer eingetragen ist (st. Rspr.). 3. Eine Vorausleistung kann nach erteilter Baugenehmigung solange gefordert werden, wie der Anspruch auf sie nicht verwirkt und verjährt ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.1968 - VI C 221.65 - BVerwGE 29, 90). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 13. Juli 1967, I/2-934/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024098

Full text

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 67/68 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-08-11

Aktenzeichen: VI OE 67/68

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0811.VI.OE67.68.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Einzelfall zur Frage, ob eine Erschließungsanlage endgültig hergestellt ist.

  2. Unter einem Grundstück im Sinne des Bundesbaugesetzes ist ein katastermäßig abgegrenzter Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der im Grundbuch unter einer besonderen Nummer eingetragen ist (st. Rspr.).

  3. Eine Vorausleistung kann nach erteilter Baugenehmigung solange gefordert werden, wie der Anspruch auf sie nicht verwirkt und verjährt ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.1968 - VI C 221.65 - BVerwGE 29, 90).

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 13. Juli 1967, I/2-934/65, Urteil

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