VI OE 141/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-05-06, VI OE 141/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-05-06, VI OE 141/68
VI OE 141/68Administrative Court / Division 6May 6, 1969
Regest
1. Zur Frage der Einstufung einer Ölmühle als Groß- oder Mittelmühle im Rahmen des sogenannten Ölmühlenpreisausgleichs 1949/50. 2. Für die Beurteilung dessen, ob bei Durchführung des Ölmühlenpreisausgleichs eine Ölmühle als Groß- oder Mittelmühle zu erachten war, konnte die tatsächliche Verarbeitungsmenge und die Erwartungen des Betriebsinhabers über die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sein. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, II/1 1142/59 Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024015
Full text
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 141/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-05-06
Aktenzeichen: VI OE 141/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0506.VI.OE141.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Frage der Einstufung einer Ölmühle als Groß- oder Mittelmühle im Rahmen des sogenannten Ölmühlenpreisausgleichs 1949/50.
-
Für die Beurteilung dessen, ob bei Durchführung des Ölmühlenpreisausgleichs eine Ölmühle als Groß- oder Mittelmühle zu erachten war, konnte die tatsächliche Verarbeitungsmenge und die Erwartungen des Betriebsinhabers über die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sein.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, II/1 1142/59
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024015
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