I OE 46/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-06-25, I OE 46/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-06-25, I OE 46/67
I OE 46/67Administrative Court / Division 1Jun 25, 1968
Regest
1. Die zum Recht der Versetzung ergangene Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25.1.1967, BVerwGE Band 26 S. 65), daß der Dienstherr über das "dienstliche Bedürfnis" als Voraussetzung für die Versetzung ohne sog. Beurteilungsspielraum entscheidet, daß jedoch das dienstliche Bedürfnis maßgeblich durch verwaltungspolitische Entscheidungen oder Eignungsurteile geprägt werden kann, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen, ist auch für das Recht der Abordnung anzuwenden. 2. Zur Frage, ob die Abordnung eines Polizeivollzugsbeamten vom Bundeskriminalamt zum Statistischen Bundesamt im Jahre 1964 mit der Begründung vorgenommen werden durfte, daß der Beamte aus der NS-Zeit belastet sei. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 18. Mai 1967, I/1-134/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023766
Full text
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — I OE 46/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-06-25
Aktenzeichen: I OE 46/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0625.I.OE46.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Die zum Recht der Versetzung ergangene Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25.1.1967, BVerwGE Band 26 S. 65), daß der Dienstherr über das "dienstliche Bedürfnis" als Voraussetzung für die Versetzung ohne sog. Beurteilungsspielraum entscheidet, daß jedoch das dienstliche Bedürfnis maßgeblich durch verwaltungspolitische Entscheidungen oder Eignungsurteile geprägt werden kann, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen, ist auch für das Recht der Abordnung anzuwenden.
-
Zur Frage, ob die Abordnung eines Polizeivollzugsbeamten vom Bundeskriminalamt zum Statistischen Bundesamt im Jahre 1964 mit der Begründung vorgenommen werden durfte, daß der Beamte aus der NS-Zeit belastet sei.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 18. Mai 1967, I/1-134/65, Urteil
Permalink
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