IV OE 32/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-05-31, IV OE 32/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-05-31, IV OE 32/67
IV OE 32/67Administrative Court / Division 4May 31, 1968
Regest
Zur Frage der Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage. Restitutionsgründe sind schlüssig zu behaupten. Die Klage ist unzulässig, wenn die vorgetragenen Gründe bereits im Vorprozeß geltend gemacht waren. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023741
Full text
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 32/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-05-31
Aktenzeichen: IV OE 32/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0531.IV.OE32.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage der Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage. Restitutionsgründe sind schlüssig zu behaupten. Die Klage ist unzulässig, wenn die vorgetragenen Gründe bereits im Vorprozeß geltend gemacht waren.
Permalink
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