OS IV 72/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-03-29, OS IV 72/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-03-29, OS IV 72/66
OS IV 72/66Administrative Court / Division 4Mar 29, 1968
Regest
1. Ein sog. Anbauvertrag nach § 12 PrFlG hat öffentlich-rechtlichen Charakter (wie Urt. d. Sen. vom 12.11.1965 - OS IV 26/65 -). Für Ansprüche auf Rückzahlung eines auf Grund eines solchen Vertrages geleisteten vorläufigen Beitrages zu Straßenausbaukosten ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. 2. Zur näheren Rechtsnatur eines sog. Anbauvertrages. 3. Zur Anwendung der Grundgedanken der §§ 812 ff. BGB auf den öffentlich- rechtlichen Erstattungsanspruch. 4. Einzelfall ist mit der Fragestellung, ob ein Anspruch auf Erstattung des auf Grund eines Anbauvertrages an die Gemeinde gezahlten vorläufigen Beitrages zu Straßenausbaukosten besteht. 5. Erschließungsbeiträge nach dem BBauG können auch zu den Kosten des Ausbaues eines Gehweges gefordert werden. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 22. April 1966, II 712/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023673
Full text
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 72/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-03-29
Aktenzeichen: OS IV 72/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0329.OS.IV72.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Ein sog. Anbauvertrag nach § 12 PrFlG hat öffentlich-rechtlichen Charakter (wie Urt. d. Sen. vom 12.11.1965 - OS IV 26/65 -). Für Ansprüche auf Rückzahlung eines auf Grund eines solchen Vertrages geleisteten vorläufigen Beitrages zu Straßenausbaukosten ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
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Zur näheren Rechtsnatur eines sog. Anbauvertrages.
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Zur Anwendung der Grundgedanken der §§ 812 ff. BGB auf den öffentlich- rechtlichen Erstattungsanspruch.
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Einzelfall ist mit der Fragestellung, ob ein Anspruch auf Erstattung des auf Grund eines Anbauvertrages an die Gemeinde gezahlten vorläufigen Beitrages zu Straßenausbaukosten besteht.
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Erschließungsbeiträge nach dem BBauG können auch zu den Kosten des Ausbaues eines Gehweges gefordert werden.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 22. April 1966, II 712/64, Urteil
Permalink
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