Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-02-27, OS I 52/65

OS I 52/65Administrative Court / Division 1Feb 27, 1968

Regest

1. Zur Frage, welche Voraussetzungen für eine reguläre Übernahme in den höheren Dienst des ungarischen Auswärtigen Amtes im Jahre 1944 erfüllt sein mussten. 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen das ungarische Staatsoberhaupt im Jahre 1944 gemäß § 31 des "Gesetz-Artikel vom Jahre 1983 über die Qualifikation der öffentlichen Beamten" (sanktioniert am 31.12.1882, kundgemacht in der vom kön. ung. Ministeriums des Innern herausgegebenen Landesgesetz-Sammlung am 06.01.1983) einen Dispens von der für die Übernahme in den höheren Dienst des ung. Auswärtigen Amtes erforderlichen formellen Qualifikation erteilen konnte. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 7. Mai 1965, V/1-152/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023643

Full text

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 52/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-02-27

Aktenzeichen: OS I 52/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0227.OS.I52.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Frage, welche Voraussetzungen für eine reguläre Übernahme in den höheren Dienst des ungarischen Auswärtigen Amtes im Jahre 1944 erfüllt sein mussten.

  2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen das ungarische Staatsoberhaupt im Jahre 1944 gemäß § 31 des "Gesetz-Artikel vom Jahre 1983 über die Qualifikation der öffentlichen Beamten" (sanktioniert am 31.12.1882, kundgemacht in der vom kön. ung. Ministeriums des Innern herausgegebenen Landesgesetz-Sammlung am 06.01.1983) einen Dispens von der für die Übernahme in den höheren Dienst des ung. Auswärtigen Amtes erforderlichen formellen Qualifikation erteilen konnte.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 7. Mai 1965, V/1-152/64, Urteil

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