Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-11-28, OS I 20/66

OS I 20/66Administrative Court / Division 1Nov 28, 1967

Regest

Zur Frage, ob ein Bediensteter bei der Kunststoffabteilung der Staatlichen Materialprüfungsanstalt in Darmstadt, der einige Jahre ohne Dienstbezüge für eine Tätigkeit in der Kunststoffindustrie beurlaubt worden war, eine volle Berücksichtigung dieser Zeit bei der Berechnung seines Besoldungsdienstalters verlangen kann, obwohl ein dienstliches Interesse an der Beurlaubung vor deren Antritt nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt worden war. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 21. Oktober 1965, I-298/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023572

Full text

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 20/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-11-28

Aktenzeichen: OS I 20/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:1128.OS.I20.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Zur Frage, ob ein Bediensteter bei der Kunststoffabteilung der Staatlichen Materialprüfungsanstalt in Darmstadt, der einige Jahre ohne Dienstbezüge für eine Tätigkeit in der Kunststoffindustrie beurlaubt worden war, eine volle Berücksichtigung dieser Zeit bei der Berechnung seines Besoldungsdienstalters verlangen kann, obwohl ein dienstliches Interesse an der Beurlaubung vor deren Antritt nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt worden war.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 21. Oktober 1965, I-298/65, Urteil

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