OS II 116/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-10-11, OS II 116/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-10-11, OS II 116/66
OS II 116/66Administrative Court / Division 2Oct 11, 1967
Regest
1. Die vorläufige Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft ist gegenüber der endgültigen Konzession ein selbständiger Verwaltungsakt. 2. Zur Begründetheit eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gehört, daß der Antragsteller im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine zu schützende Rechtsposition inne hat. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 6. September 1966, IV/1-604/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023527
Full text
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 116/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-10-11
Aktenzeichen: OS II 116/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:1011.OS.II116.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Die vorläufige Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft ist gegenüber der endgültigen Konzession ein selbständiger Verwaltungsakt.
-
Zur Begründetheit eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gehört, daß der Antragsteller im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine zu schützende Rechtsposition inne hat.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 6. September 1966, IV/1-604/66, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023527
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.