Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-06-13, OS I 49/65

OS I 49/65Administrative Court / Division 1Jun 13, 1967

Regest

1. Zur Frage, ob einem Baubeamten der Deutschen Bundesbank während einer Abordnung unter Anerkennung seines Pkw's als privateigenes Kraftfahrzeug Wegstreckenentschädigung für seine Fahrten zwischen Beschäftigungsort und Wohnort bzw. dienstlichen Wohnsitz neben Beschäftigungsvergütung gewährt werden kann. 2. Zur Frage, ob eine verzögerliche Behandlung von Anträgen eines Beamten durch den Dienstherrn eine Fürsorgepflichtverletzung darstellt. 3. Die während einer Abordnung erbrachten Leistungen rechtfertigen wegen ihres vorübergehenden Charakters eine Zuwendung für besondere, ständig zu erbringende Leistungen nicht. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 19. Mai 1965, III/2-177/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023408

Full text

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 49/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-06-13

Aktenzeichen: OS I 49/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0613.OS.I49.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Frage, ob einem Baubeamten der Deutschen Bundesbank während einer Abordnung unter Anerkennung seines Pkw's als privateigenes Kraftfahrzeug Wegstreckenentschädigung für seine Fahrten zwischen Beschäftigungsort und Wohnort bzw. dienstlichen Wohnsitz neben Beschäftigungsvergütung gewährt werden kann.

  2. Zur Frage, ob eine verzögerliche Behandlung von Anträgen eines Beamten durch den Dienstherrn eine Fürsorgepflichtverletzung darstellt.

  3. Die während einer Abordnung erbrachten Leistungen rechtfertigen wegen ihres vorübergehenden Charakters eine Zuwendung für besondere, ständig zu erbringende Leistungen nicht.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 19. Mai 1965, III/2-177/64, Urteil

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