Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-08-09, OS I 101/64

OS I 101/64Administrative Court / Division 1Aug 9, 1966

Regest

Zur Frage, ob ein Gefreiter, der in einem Bundeswehrfahrzeug mitfährt, dies aber nicht selbst führen darf, eine zum Schadensersatz verpflichtende Dienstpflichtverletzung durch "psychische Beihilfe" begehrt, indem er es unterläßt, den eingeteilten Fahrer - einen anderen Gefreiten -, der Bier getrunken hat, daran zu hindern, das Fahrzeug zu führen und einen nach dem Fahrbefehl nicht gestatteten Abstecher zu machen, bei dem es zu einem Unfall gekommen ist. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 24. September 1964, I/1-370/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023154

Full text

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 101/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-08-09

Aktenzeichen: OS I 101/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0809.OS.I101.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Zur Frage, ob ein Gefreiter, der in einem Bundeswehrfahrzeug mitfährt, dies aber nicht selbst führen darf, eine zum Schadensersatz verpflichtende Dienstpflichtverletzung durch "psychische Beihilfe" begehrt, indem er es unterläßt, den eingeteilten Fahrer - einen anderen Gefreiten -, der Bier getrunken hat, daran zu hindern, das Fahrzeug zu führen und einen nach dem Fahrbefehl nicht gestatteten Abstecher zu machen, bei dem es zu einem Unfall gekommen ist.

Verfahrensgang

vorgehend VG Wiesbaden, 24. September 1964, I/1-370/63, Urteil

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