B I 7/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-02-17, B I 7/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-02-17, B I 7/65
B I 7/65Administrative Court / Division 1Feb 17, 1966
Regest
1. Zur Frage, ob es eines Verwaltungsakts bedarf, wenn eine Behörde des Landes Hessen (Regierungspräsident) die Zahlung von Versorgungsbezügen, die auf § 10 Abs. 1 BWGöD beruhen und vom Bundesjustizminister bewilligt worden sind, einstellt, weil der Bundesjustizminister den Wiedergutmachungsbescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen hat. 2. Zur Frage, von wem das Land Hessen in einem hieraus ergebenden Verwaltungsstreitverfahren vertreten wird. 3. Niemand hat einen Anspruch darauf, dass ihm gegenüber ein bestimmtes Dezernat oder eine bestimmte Abteilung einer Behörde im Verwaltungsstreitverfahren auftritt. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 14. Januar 1965, I/2-520/64, Beschluss Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023008
Full text
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — B I 7/65 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1966-02-17
Aktenzeichen: B I 7/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0217.B.I7.65.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
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Zur Frage, ob es eines Verwaltungsakts bedarf, wenn eine Behörde des Landes Hessen (Regierungspräsident) die Zahlung von Versorgungsbezügen, die auf § 10 Abs. 1 BWGöD beruhen und vom Bundesjustizminister bewilligt worden sind, einstellt, weil der Bundesjustizminister den Wiedergutmachungsbescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen hat.
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Zur Frage, von wem das Land Hessen in einem hieraus ergebenden Verwaltungsstreitverfahren vertreten wird.
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Niemand hat einen Anspruch darauf, dass ihm gegenüber ein bestimmtes Dezernat oder eine bestimmte Abteilung einer Behörde im Verwaltungsstreitverfahren auftritt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 14. Januar 1965, I/2-520/64, Beschluss
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023008
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