F III 103/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 103/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 103/63
F III 103/63Administrative Court / Division 3Dec 7, 1965
Regest
1. Zur Gleichwertigkeit der Abfindung eines Steinbruchunternehmers. 2. Die im Einzelfall vorhandene besondere günstige Verkaufsmöglichkeit eines Grundstücks des Altbesitzes eines Beteiligten stellt keinen gemäß § 44 Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigenden werterhöhenden Umstand dar. 3. Zu den Fragen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und der Irrtumsanfechtung in Bezug auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen einem Beteiligten und der Teilnehmergemeinschaft. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022934
Full text
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 103/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-12-07
Aktenzeichen: F III 103/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1207.F.III103.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Gleichwertigkeit der Abfindung eines Steinbruchunternehmers.
-
Die im Einzelfall vorhandene besondere günstige Verkaufsmöglichkeit eines Grundstücks des Altbesitzes eines Beteiligten stellt keinen gemäß § 44 Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigenden werterhöhenden Umstand dar.
-
Zu den Fragen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und der Irrtumsanfechtung in Bezug auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen einem Beteiligten und der Teilnehmergemeinschaft.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022934
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.