Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-11-04, OS V 72/64

OS V 72/64Administrative Court / Division 5Nov 4, 1965

Regest

1. Die Entscheidung über den Erlass und die Erstattung von Gewerbesteuern steht der Gemeinde zu (§ 131 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Ziff. 2 AO; Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere Urteil des Senats vom 31.10.1963 - OS V 181/61 -). 2. Zur Rechtsnatur der Entscheidung nach § 131 AO und zu ihrer Nachprüfbarkeit durch die Verwaltungsgerichte; Unbilligkeit als unbestimmter Rechtsbegriff (mit Übersicht über die Rechtsprechung). 3. Ist bei Änderung der Besteuerungsgrundlagen für einen von der Vergangenheit liegenden Erhebungszeitraum infolge Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Unbilligkeit im Sinne des § 131 AO gegeben? Verfahrensgang nachgehend BVerwG, 13. Februar 1970, VII C 75.66, Vorlagebeschluss Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022897

Full text

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 72/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1965-11-04

Aktenzeichen: OS V 72/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1104.OS.V72.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Die Entscheidung über den Erlass und die Erstattung von Gewerbesteuern steht der Gemeinde zu (§ 131 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Ziff. 2 AO; Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere Urteil des Senats vom 31.10.1963 - OS V 181/61 -).

  2. Zur Rechtsnatur der Entscheidung nach § 131 AO und zu ihrer Nachprüfbarkeit durch die Verwaltungsgerichte; Unbilligkeit als unbestimmter Rechtsbegriff (mit Übersicht über die Rechtsprechung).

  3. Ist bei Änderung der Besteuerungsgrundlagen für einen von der Vergangenheit liegenden Erhebungszeitraum infolge Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Unbilligkeit im Sinne des § 131 AO gegeben?

Verfahrensgang

nachgehend BVerwG, 13. Februar 1970, VII C 75.66, Vorlagebeschluss

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