OS V 50/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-10-14, OS V 50/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-10-14, OS V 50/65
OS V 50/65Administrative Court / Division 5Oct 14, 1965
Regest
Ein durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenes Verfahren kann nur dann weitergeführt werden, wenn die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führenden Gründe einer Nichtigkeitsklage oder einer Restitutionsklage vorliegen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022872
Full text
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 50/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-10-14
Aktenzeichen: OS V 50/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1014.OS.V50.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Ein durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenes Verfahren kann nur dann weitergeführt werden, wenn die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führenden Gründe einer Nichtigkeitsklage oder einer Restitutionsklage vorliegen.
Permalink
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