OS II 73/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-10-13, OS II 73/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-10-13, OS II 73/64
OS II 73/64Administrative Court / Division 2Oct 13, 1965
Regest
1. Zur Frage, der Errichtung einer Garage an der Nachbargrenze (st. Rspr.). 2. Wenn in einem Wohngebiet mit zweigeschossiger offener Bauweise die rückwärtigen Teile der Grundstücke der Ruhe und Erholung der Bewohner dienen, kann die Errichtung einer Garage im rückwärtigen Teil des Gartens den Zielen der Rechtsgaragenordnung widersprechen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022867
Full text
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 73/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-10-13
Aktenzeichen: OS II 73/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1013.OS.II73.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Frage, der Errichtung einer Garage an der Nachbargrenze (st. Rspr.).
-
Wenn in einem Wohngebiet mit zweigeschossiger offener Bauweise die rückwärtigen Teile der Grundstücke der Ruhe und Erholung der Bewohner dienen, kann die Errichtung einer Garage im rückwärtigen Teil des Gartens den Zielen der Rechtsgaragenordnung widersprechen.
Permalink
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