Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-02-10, OS II 5/64

OS II 5/64Administrative Court / Division 2Feb 10, 1965

Regest

1. Streitigkeiten über das Bestehen und den Umfang von Baulastpflichten der politischen Gemeinden gegenüber der evangelischen Kirche sind gemäß § 40 Abs. 1 VwGO als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art im Verwaltungsrechtsweg auszutragen. 2. Zur Frage, unter welchen Umständen eine solche Kirchenbaulastpflicht entstehen und erlöschen kann (Einzelfall). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 23. Oktober 1963, I/2-674/62, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022659

Full text

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 5/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1965-02-10

Aktenzeichen: OS II 5/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0210.OS.II5.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Streitigkeiten über das Bestehen und den Umfang von Baulastpflichten der politischen Gemeinden gegenüber der evangelischen Kirche sind gemäß § 40 Abs. 1 VwGO als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art im Verwaltungsrechtsweg auszutragen.

  2. Zur Frage, unter welchen Umständen eine solche Kirchenbaulastpflicht entstehen und erlöschen kann (Einzelfall).

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 23. Oktober 1963, I/2-674/62, Urteil

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