Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1996-05-08, P.St. 1246 e.A.

P.St. 1246 e.A.Constitutional CourtMay 8, 1996

Regest

Erweist sich die in der Hauptsache erhobene Grundrechtsklage wegen fehlender Darlegung einer Grundrechtsverletzung als unzulässig, besteht kein Anlaß für eine vorläufige Regelung (st.Rspr.). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022336

Full text

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1246 e.A. — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-05-08

Aktenzeichen: P.St. 1246 e.A.

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1996:0508.P.ST.1246E.A.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Erweist sich die in der Hauptsache erhobene Grundrechtsklage wegen fehlender Darlegung einer Grundrechtsverletzung als unzulässig, besteht kein Anlaß für eine vorläufige Regelung (st.Rspr.).

Permalink

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