P.St. 959•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1982-09-02, P.St. 959
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1982-09-02, P.St. 959
P.St. 959Constitutional CourtSep 2, 1982
Regest
Trägt ein Antragsteller vor, er wolle keine Grundrechtsklage erheben, sondern lediglich vor einem Prozeßbetrug geschützt werden, kann dieses Begehren vor dem Staatsgerichtshof nicht verfolgt werden. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022110
Full text
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 959 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1982-09-02
Aktenzeichen: P.St. 959
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1982:0902.P.ST.959.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 131 Abs 3 Verf HE, § 45 Abs 2 StGHG
Leitsatz
Trägt ein Antragsteller vor, er wolle keine Grundrechtsklage erheben, sondern lediglich vor einem Prozeßbetrug geschützt werden, kann dieses Begehren vor dem Staatsgerichtshof nicht verfolgt werden.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022110
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.