Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1976-04-07, P.St. 802

P.St. 802Constitutional CourtApr 7, 1976

Regest

1. Die Verweisung einer Grundrechtsklage an das Bundesverfassungsgericht ist nicht zulässig. 2. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Maßnahmen des Strafvollzugs (Rechtsweg nicht erschöpft). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022009

Full text

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 802 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1976-04-07

Aktenzeichen: P.St. 802

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1976:0407.P.ST.802.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

  1. Die Verweisung einer Grundrechtsklage an das Bundesverfassungsgericht ist nicht zulässig.

  2. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Maßnahmen des Strafvollzugs (Rechtsweg nicht erschöpft).

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