Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1950-02-03, P.St. 53

P.St. 53Constitutional CourtFeb 3, 1950

Regest

Angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung einer Gemeindewahl können vom Staatsgerichtshof im Rahmen der Grundrechtsklage nur dann überprüft werden, ob sie Grundrechtsverletzungen enthalten. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021783

Full text

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 53 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1950-02-03

Aktenzeichen: P.St. 53

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1950:0203.P.ST.53.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung einer Gemeindewahl können vom Staatsgerichtshof im Rahmen der Grundrechtsklage nur dann überprüft werden, ob sie Grundrechtsverletzungen enthalten.

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