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315 O 139/23•LG Hamburg 15. Zivilkammer, 2023-06-23, 315 O 139/23
315 O 139/23Cantonal CourtJun 23, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-23
Aktenzeichen: 315 O 139/23
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2023:0623.315O139.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
untersagt,
im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der Antragstellerin das Wortzeichen „Hyrox“ zur Kennzeichnung von Bekleidungsstücken (T-Shirts) zu nutzen, nämlich unter einer Bezeichnung „Hyrox“ die vorgenannten Waren anzubieten oder anbieten zu lassen, zu bewerben oder bewerben zu lassen, sofern dies geschieht wie nachfolgend wiedergegeben:
und/oder
und/oder
und/oder
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
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