LG Hamburg 24. Zivilkammer, 2016-04-12, 324 O 96/16

324 O 96/16Cantonal CourtApr 12, 2016

Full text

LG Hamburg 24. Zivilkammer — 324 O 96/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-12

Aktenzeichen: 324 O 96/16

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2016:0412.324O96.16.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre)

untersagt,

das Filmmaterial, welches mit einer versteckten Kamera in den Räumlichkeiten der von der Antragstellerin betriebenen Klinik aufgenommen wurde, erneut - wie in der Sendung „T. W.-R. U.“, Folge „katastrophale Missstände in deutschen Krankenhäusern! vom ...2016 geschehen - zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.

  1. Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen.

  2. Der Streitwert wird auf 80.000,00 € festgesetzt.

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