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2 K 41/11•FG Hamburg 2. Senat, 2011-09-20, 2 K 41/11
2 K 41/11Tax Court / Division 2Sep 20, 2011
§ 37b EStG findet auch auf Sachzuwendungen und Geschenke an Nichtarbeitnehmer im Wert zwischen 10 € und 35 € Anwendung(Rn.16) .
Entscheidungsdatum: 2011-09-20
Aktenzeichen: 2 K 41/11
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2011:0920.2K41.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 37b EStG 2002, § 37b EStG 2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG 2009
§ 37b EStG findet auch auf Sachzuwendungen und Geschenke an Nichtarbeitnehmer im Wert zwischen 10 € und 35 € Anwendung(Rn.16) .
§ 37b Abs. 1 Nr. 2 EStG verweist auf Geschenke im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG und differenziert nicht danach, ob dem Zuwendenden der Betriebsausgabenabzug zusteht. Es ist daher nicht relevant für die Pauschalisierung gemäß § 37b EStG, ob ein Betriebsausgabenabzug beim Zuwendenden zulässig ist, denn auch soweit ein Betriebsausgabenabzug nicht erfolgen kann, liegt ein Geschenk im Sinne des § 37b EStG wie auch im zivilrechtlichen Verständnis vor(Rn.20) .
Revision wurde eingelegt (Az. des BFH: VI R 52/11).
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