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313 O 144/11•LG Hamburg, 2014-01-17, 313 O 144/11
Entscheidungsdatum: 2014-01-17
Aktenzeichen: 313 O 144/11
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2014:0117.313O144.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Die von der Klagepartei an die Nebenintervenientin HS BauTeam GmbH gemäß § 104 ZPO nach dem gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110,00 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbaren Urteil des Landgerichts Hamburg vom 01.11.2013 zu erstattenden Kosten werden auf
2.121,20 €
(in Worten: zweitausendeinhunderteinundzwanzig 20/100 Euro)
nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit dem 27.11.2013 festgesetzt.
1 Der Antrag vom 26.11.2013, berichtigt am 15.01.2014, ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden. Die Kosten für das selbständige Beweisverfahren waren entgegen der Ansicht der Klagepartei auch mit bei der Festsetzung zu berücksichtigen, da hier personelle und sachliche Identität besteht, auf Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 21. Auflage, Anhang III Rn 37 wird insoweit verwiesen.
2 Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.
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