Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 1. Senat, 2024-01-15, OVG 1 S 3/24

OVG 1 S 3/24Administrative Court / Division 1Jan 15, 2024

Full text

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 1. Senat — OVG 1 S 3/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-15

Aktenzeichen: OVG 1 S 3/24

ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2024:0115.OVG1S3.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die Gründe des Beschlusses vom 6. Januar 2024 (OVG 1 S 3/24) werden wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt. Im ersten Satz in Teil I. der Gründe heißt es richtig: „8. Januar 2024“ anstatt „8. Mai 2023.“

Gründe

1 Die Berichtigung beruht auf § 118 Abs. 1 VwGO. Sie erfolgt von Amts wegen. Es handelt sich um einen für alle Beteiligten offensichtlichen Schreibfehler. Die Beteiligten sind zu der beabsichtigten Berichtigung telefonisch angehört worden. Sie haben keine Einwände erhoben.

2 Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).

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