VG Berlin 28. Kammer, 2016-04-01, 28 K 253.15

28 K 253.15Administrative Court / Chamber 28Apr 1, 2016

Regest

Ist lediglich die Übertragung des Aufgabengebietes ohne Einweisung in eine entsprechende Planstelle möglich, kann nicht die Rede davon sein, dass in rechtswidriger Weise ein förmliches Ausschreibungs- und Auswahlverfahren habe umgangen werden sollen.(Rn.9)

Full text

VG Berlin 28. Kammer — 28 K 253.15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-01

Aktenzeichen: 28 K 253.15

ECLI: ECLI:DE:VGBE:2016:0401.28K253.15.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 7 AGG, § 15 Abs 2 AGG, § 82 SGB 9, § 95 Abs 2 SGB 9

Orientierungssatz

Ist lediglich die Übertragung des Aufgabengebietes ohne Einweisung in eine entsprechende Planstelle möglich, kann nicht die Rede davon sein, dass in rechtswidriger Weise ein förmliches Ausschreibungs- und Auswahlverfahren habe umgangen werden sollen.(Rn.9)

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