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12 L 313.15•VG Berlin 12. Kammer, 2015-08-05, 12 L 313.15
12 L 313.15Administrative Court / Chamber 12Aug 5, 2015
1. Eine Prüfungsentscheidung kann vom Gericht nur daraufhin nachgeprüft werden, ob die Prüfer den ihnen zustehenden Bewertungsspielraum überschritten haben; auch die Gewichtung einzelner Prüfungsleistungen fällt in den Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums.(Rn.7) 2. Eine rechtzeitige Rüge ist Voraussetzung dafür, dass sich der Prüfling auf eine Störung im Prüfungsverfahren berufen kann.(Rn.11)
Entscheidungsdatum: 2015-08-05
Aktenzeichen: 12 L 313.15
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2015:0805.12L313.15.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Eine Prüfungsentscheidung kann vom Gericht nur daraufhin nachgeprüft werden, ob die Prüfer den ihnen zustehenden Bewertungsspielraum überschritten haben; auch die Gewichtung einzelner Prüfungsleistungen fällt in den Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums.(Rn.7)
Eine rechtzeitige Rüge ist Voraussetzung dafür, dass sich der Prüfling auf eine Störung im Prüfungsverfahren berufen kann.(Rn.11)
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