VG Berlin 22. Kammer, 2014-02-04, 22 K 10.13 V

22 K 10.13 VAdministrative Court / Chamber 22Feb 4, 2014

Regest

1. Voraussetzung für einen Kindernachzug ist, dass es sich um Kinder der Antragsteller handelt.(Rn.15) 2. Ein Anspruch auf Nachzug von Kindern ist nicht gegeben, wenn eine Duldung vorliegt.(Rn.17)

Full text

VG Berlin 22. Kammer — 22 K 10.13 V — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-04

Aktenzeichen: 22 K 10.13 V

ECLI: ECLI:DE:VGBE:2014:0204.22K10.13V.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 25 Abs 4 AufenthG, § 29 Abs 3 AufenthG, § 32 AufenthG, § 52 AufenthG

Orientierungssatz

  1. Voraussetzung für einen Kindernachzug ist, dass es sich um Kinder der Antragsteller handelt.(Rn.15)

  2. Ein Anspruch auf Nachzug von Kindern ist nicht gegeben, wenn eine Duldung vorliegt.(Rn.17)

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