Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 2010-02-09, 78/07

78/07Constitutional CourtFeb 9, 2010

Regest

Es stellt eine mit Art 15 Abs 1 VerfBE unvereinbare Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht bei einer Stufenklage den Kläger ohne vorherigen Hinweis, dass über den Auskunfts- und den Leistungsanspruch gleichzeitig verhandelt wird, mit der Begründung als säumig ansieht, dieser habe keinen bezifferten Antrag gestellt.

Full text

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin — 78/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-09

Aktenzeichen: 78/07

ECLI: ECLI:DE:VERFGBE:2010:0209.78.07.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Art 15 Abs 1 Verf BE, § 49 VGHG BE, § 50 VGHG BE, § 54 Abs 3 VGHG BE, § 95 Abs 2 BVerfGG ... mehr

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Es stellt eine mit Art 15 Abs 1 VerfBE unvereinbare Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht bei einer Stufenklage den Kläger ohne vorherigen Hinweis, dass über den Auskunfts- und den Leistungsanspruch gleichzeitig verhandelt wird, mit der Begründung als säumig ansieht, dieser habe keinen bezifferten Antrag gestellt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.