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OVG 4 S 24.13•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat, 2013-04-16, OVG 4 S 24.13
OVG 4 S 24.13Administrative Court / Division 4Apr 16, 2013
Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Nichtigkeit der Ernennung von kommunalen Wahlbeamten ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umzusetzen ist.(Rn.17)
Entscheidungsdatum: 2013-04-16
Aktenzeichen: OVG 4 S 24.13
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2013:0416.OVG4S24.13.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 12 Abs 1 Nr 1 BeamtStG, § 7 Abs 2 BG BB
Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Nichtigkeit der Ernennung von kommunalen Wahlbeamten ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umzusetzen ist.(Rn.17)
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