Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 2. Senat, 2012-11-29, L 2 U 71/11

L 2 U 71/11Social Insurance Court / Division 2Nov 29, 2012

Regest

Eine Versicherte, die sich in ihrer Arbeitsstätte (Blumenstand) befand und von ihrem geschiedenen Ehemann vorsätzlich angefahren und dabei erheblich verletzt wurde, erleidet dann keinen Arbeitsunfall, wenn ausschließlich persönliche Tatmotive (hier: massiver Schädigungswille) die Tat begründeten. (Rn.23)

Full text

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 2. Senat — L 2 U 71/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-29

Aktenzeichen: L 2 U 71/11

ECLI: ECLI:DE:LSGBEBB:2012:1129.L2U71.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Orientierungssatz

Eine Versicherte, die sich in ihrer Arbeitsstätte (Blumenstand) befand und von ihrem geschiedenen Ehemann vorsätzlich angefahren und dabei erheblich verletzt wurde, erleidet dann keinen Arbeitsunfall, wenn ausschließlich persönliche Tatmotive (hier: massiver Schädigungswille) die Tat begründeten. (Rn.23)

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