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3 U 1585/24 Pre•OLG N�rnberg 3. Zivilsenat und Kartellsenat, 2024-12-10, 3 U 1585/24 Pre
3 U 1585/24 PreSupreme CourtDec 10, 2024
Der Begriff der "Versammlungen, Aufz�ge und �hnlichen Vorg�nge" nach � 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG ist weit zu verstehen und umfasst alle Ansammlungen von Menschen, die den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun, beispielsweise Demonstrationen. (redaktioneller Leitsatz)
Entscheidungsdatum: 2024-12-10
Aktenzeichen: 3 U 1585/24 Pre
Dokumenttyp: Beschluss
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 17.06.2024, Aktenzeichen 15 O 2100/23 Pre, wird zur�ckgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Regensburg ist ohne Sicherheitsleistung vorl�ufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in H�he von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kl�gerin vor der Vollstreckung Sicherheit in H�he von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert f�r das Berufungsverfahren wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
I.
1 Hinsichtlich der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand im angefochtenen Urteil des Landgerichts Regensburg vom 17.06.2024 Bezug genommen.
2 Im Berufungsverfahren hat der Beklagte beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Kl�gerin gem�� dem Widerklageantrag erster Instanz vom 29.04.2024 zu verurteilen.
3 In erster Instanz stellte der Beklagte den nachfolgenden Widerklageantrag:
4 Die Kl�gerin wird dazu verurteilt, es bei Meidung eines f�r jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im Artikel „Pandemie-V. …“ vom 29.03.2023, das nachstehend wiedergegebene Foto
�ffentlich zug�nglich zu machen, wenn dies geschieht wie unter https://www.s...de… und aus Anlage B1 ersichtlich.
5 Die Kl�gerin beantragt die Zur�ckweisung der Berufung.
II.
6 Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 17.06.2024, Aktenzeichen 15 O 2100/23 Pre, ist gem�� � 522 Abs. 2 ZPO zur�ckzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grunds�tzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchf�hrung einer m�ndlichen Verhandlung �ber die Berufung nicht geboten ist.
7 Zur Begr�ndung wird auf den vorausgegangenen Hinweis des Senats Bezug genommen. Eine Gegenerkl�rung hierzu ist innerhalb der gesetzten Frist nicht eingegangen, so dass es keiner weiteren Ausf�hrungen bedarf.
III.
8 Die Kostenentscheidung beruht auf � 97 Abs. 1 ZPO.
9 Die Feststellung zur vorl�ufigen Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils erfolgte gem�� � 708 Nr. 10, � 711 ZPO.
10 Der Streitwert f�r das Berufungsverfahren wurde in Anwendung der �� 47, 48 GKG, � 3 ZPO bestimmt.
Der Begriff der "Versammlungen, Aufz�ge und �hnlichen Vorg�nge" nach � 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG ist weit zu verstehen und umfasst alle Ansammlungen von Menschen, die den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun, beispielsweise Demonstrationen. (redaktioneller Leitsatz)
Zul�ssige Ver�ffentlichung eines Bildes w�hrend einer Corona-Demonstration
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